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   VG Ansbach, 20.11.2014 - AN 9 M 13.01959   

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https://dejure.org/2014,38522
VG Ansbach, 20.11.2014 - AN 9 M 13.01959 (https://dejure.org/2014,38522)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20.11.2014 - AN 9 M 13.01959 (https://dejure.org/2014,38522)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20. November 2014 - AN 9 M 13.01959 (https://dejure.org/2014,38522)
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  • BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01

    Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige

    Auszug aus VG Ansbach, 20.11.2014 - AN 9 M 13.01959
    Außerdem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen: Die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (BVerwG, B.v. 11. April 2001 - BVerwG 9 KSt 2.01 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 37 S. 5 m.w.N.).

    Der sich gegen ein fachplanerisches Vorhaben wendende Beteiligte muss sich mithin gleichsam in einer "prozessualen Notlage" befinden (vgl. BVerwG, B.v. 13.3.1992 - 4 B 39.92 - juris Rn. 6; B.v.24.7.2008 - 4 KSt 1008/07, 4 A 1073/04 - juris Rn. 9; B.v. 11.4.2001 - 9 KSt2/01, 11 A 13/97 - juris Rn.3).

  • VGH Bayern, 19.03.2008 - 8 M 07.1134

    Gutachterkosten eine Planungsträgers sind zur zweckentsprechenden

    Auszug aus VG Ansbach, 20.11.2014 - AN 9 M 13.01959
    Im Beschluss vom 19. März 2008 (Az.: 8 M 07.1134 - juris) führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aus, Gutachterkosten eines Planungsträgers, der seine Planung im gerichtlichen Klage- oder Normenkontrollverfahren verteidigt oder plausibilisiert, gehören grundsätzlich nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen im Sinn von § 162 Abs. 1 VwGO.

    Zur Konstellation Normenkontrollverfahren führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 19. März 2008 (a.a.O.) weiter aus, es liege auf der Hand, dass die Kosten für diese detaillierten fachlichen Ermittlungen nicht jenen Bürgern, die sich mit einem Normenkontrollantrag gegen die Planung wenden in Rechnung gestellt werden können, sondern Kosten der Gemeinde als Trägerin öffentlicher Belange sind.

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 13 OA 207/11

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige bei notwendiger

    Auszug aus VG Ansbach, 20.11.2014 - AN 9 M 13.01959
    Ein Vorliegen gänzlich atypischer Umstände sei nicht ersichtlich (vgl. auch OVG Lüneburg, B.v.17.1.2012 - 13 OA 207/11- juris; Hess.VGH, B.v.20.4.2011 - 11 F 429/11 - juris).
  • VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11

    Gutachterkosten des Vorhabensträgers

    Auszug aus VG Ansbach, 20.11.2014 - AN 9 M 13.01959
    Ein Vorliegen gänzlich atypischer Umstände sei nicht ersichtlich (vgl. auch OVG Lüneburg, B.v.17.1.2012 - 13 OA 207/11- juris; Hess.VGH, B.v.20.4.2011 - 11 F 429/11 - juris).
  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus VG Ansbach, 20.11.2014 - AN 9 M 13.01959
    Der sich gegen ein fachplanerisches Vorhaben wendende Beteiligte muss sich mithin gleichsam in einer "prozessualen Notlage" befinden (vgl. BVerwG, B.v. 13.3.1992 - 4 B 39.92 - juris Rn. 6; B.v.24.7.2008 - 4 KSt 1008/07, 4 A 1073/04 - juris Rn. 9; B.v. 11.4.2001 - 9 KSt2/01, 11 A 13/97 - juris Rn.3).
  • VGH Bayern, 18.09.2001 - 8 C 01.1941
    Auszug aus VG Ansbach, 20.11.2014 - AN 9 M 13.01959
    In dieser Konstellation scheidet ein Ersatz von Gutachterkosten indessen in aller Regel bereits vom Grundsatz her aus; an Ausnahmen wären besonders hohe Anforderungen zu stellen (BayVGH, B.v.18.9.2001 - B 8 C 01.1941 - NVwZ-RR 2002, 316).
  • VG Ansbach, 29.03.2016 - AN 9 M 15.01165

    Keine Erstattungsfähigkeit einer Wirkungsanalyse für einen geplanten

    Im Grundsatz stellen deshalb Kosten für ein Privatgutachten keine notwendigen Aufwendungen im Sinn des § 162 Abs. 1 VwGO dar (VG Ansbach, B. v. 20.11.2014 - AN 9 M 13.01959).
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